Wahl zum Europäischen Parlament
Ergebnisse und aktuelle Informationen
Wahl am 09.06.2024
Informationen zur Teilnahme an der Wahl(PDF 224,5 KB)
Informationen zur Teilnahme an der Wahl für Unionsbürger:innen
Informationen zur Teilnahme an der Wahl für im Ausland lebende Deutsche
Musterstimmzettel Europawahl 2024(PDF 47,6 KB)
Wahlergebnisse* 2019
Ergebnisse der Wahl am 26.05.2019
Wahlergebnisse* 2014
Ergebnis der Wahl am 25.05.2014(PDF 398,1 KB)
Wahlergebnisse* 2009
Ergebnis der Wahl am 07.06.2009(PDF 457,8 KB)
Wahlergebnisse* 2004
Ergebnis der Wahl am 13.06.2004(PDF 396,5 KB)
Wahlergebnisse* 1999
Ergebnis der Wahl am 13.06.1999(PDF 343,7 KB)
Wahlergebnisse* 1994
Ergebnis der Wahl am 12.06.1994(PDF 407,1 KB)
Rechtsgrundlagen
* Die Wahlergebnisse beziehen sich nur auf die Stadt Bremerhaven
Unionsbürger:innen aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Deutschland an der Wahl teilnehmen. Jede:r Wahlberechtigte darf nur einmal an der Wahl teilnehmen.
Für die Teilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Ihres Wohnsitzes eintragen lassen. Hierzu ist eine Antragstellung bis spätestens 19. Mai 2024 erforderlich.
- Antrag für Unionsbürger:innen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl(PDF 162,9 KB)
- Wenn Sie als Unionsbürger:in in der Stadt Bremerhaven gemeldet sind und in Deutschland an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen möchten, dann richten Sie Ihren Antrag an: Magistrat der Stadt Bremerhaven, Bürger und Ordnungsamt, Statistik und Wahlen, Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven
- Weitere Informationen für Unionsbürger:innen: https://bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationenwaehler/unionsbuerger.html
- Weitere Informationen für Unionsbürger:innen in allen Amtssprachen der EU: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/wahlrecht/europawahlen/europawahl2024/europawahl-2024-node.html;jsessionid=6678AE941689D9A2718A398AC2D4F802.live861
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, können in Deutschland nur dann an der Wahl teilnehmen, wenn Sie rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024 persönlich und handschriftlich unterzeichnet im Original bei der Gemeinde, in der Sie vor Ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren, vorliegen.
Wenn Sie vor Ihrem Fortzug in das Ausland zuletzt in der Stadt Bremerhaven gemeldet waren, dann richten Sie Ihren Antrag an:
Magistrat der Stadt Bremerhaven, Bürger- und Ordnungsamt, Statistik und Wahlen, Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche(PDF 230,0 KB)
- Weitere Informationen für im Ausland lebende Deutsche: https://bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationenwaehler/deutsche-im-ausland.html